Vertragsbedingungen

Versäumen Sie als Kursteilnehmerin einzelne Stunden, so behält die Hebamme Ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen Sie als Kursteilnehmerin nicht teilgenommen haben. Versäumte Stunden werden Ihnen entsprechend der privaten Gebührenverordnung des Landes Baden Württemberg in Rechnung gestellt. Bei Kursabsage zwei Wochen vor Kursbeginn, werden Ihnen die gesamten Kosten in Rechnung gestellt. Kursdatenänderungen bleiben der Kursleiterin vorbehalten. Der Anspruch der Hebamme auf die Kursgebühren wird davon nicht berührt.

Das Angebot zur Kursteilnahme für Partner:innen zur Geburtsvorbereitung bei „Frauen- und Mehrgebärenden-Kursen“ ist optional. Die Gebühren werden am ersten Kursabend bar entrichtet.
Beim Angebot „Paarkurs“ meldet sich der/die Partner:in verbindlich zur Teilnahme an. Auch hier wird der Kursbeitrag in der ersten Stunde bar entrichtet. Über die Partner:innen- Gebühren erhalten Sie eine Quittung.

Beim Angebot „Babymassage“ und „Säuglingspflegekurs“ werden die Kursgebühren in der jeweils ersten Kursstunde bar entrichtet. Sie erhalten eine Quittung.

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